Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung: 5. Mai
Der 5. Mai wurde europaweit als Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung festgelegt. Gut, dass es diese Proteste geben wird – schade, dass sie nötig und Gleichstellung sowie Barriererfreiheit nicht selbstverständlich sind.
Mit Barrierefreiheit ist hier nicht ausschließlich gemeint, dass Rollstuhlfahrer in Geschäfte und Behörden u.ä. fahren können, weil es Rampen oder Fahrstühle gibt. Es gehört auch dazu, dass Leitlinien für Blinde nicht zugestellt werden bzw erstmal vorhanden sind und dass die Anzeigen und Ansagen in Bussen funktionieren, damit man nicht orientierungslos ist und sehr vieles mehr. Es geht um Inklusion und gegen Diskriminierung körperlich, geistig und seelisch behinderter Menschen. Kurz: Es geht um die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Um dies zu erreichen, ist es laut Christiane Möller, Justiziarin des DBSV, notwendig, dass Barrierefreiheit gerichtlich einklagbar ist. (Christiane Möller in „Sichtweisen 3.26“, Magazin des DBSV, S. 11). Der Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes besage aber anderes, wie der Aktivist Ottmar Miles-Paul in der selben Ausgabe auf Seite 7 berichtet, nämlich: „Liebe Unternehmen, ihr müsst zwar Einzelfallmaßnahmen ergreifen, um Barrieren abzubauen, aber wir erklären pauschal vorneweg, dass alle baulichen Veränderungen und Veränderungen an Produkten und Dienstleistungen unverhältnismäßige und unbillige Belastungen sind, zu denen ihr nicht verpflichtet seid.“
An alle Politiker: Ein Behindertengleichstellungsgesetz ist kein Emfehlungsschreiben! Geistig, körperlich und seelisch behinderte Menschen sind Menschen. Sie haben Menschenrechte. Diese Rechte sollen mit Hilfe dieses Gesetzes umgesetzt und durchgesetzt werden!